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Tagungsgebühren

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Landesverband der Tierärzte im öffentlichen Dienst
Mecklenburg-Vorpommern

 

Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V.

Mitgliederversammlung vom 18.03.2009

Jürgenstorf, den 18.03.2009

Beschlussvorschlag:

Die Mitgliederversammlung beschließt, für Fortbildungsveranstaltungen des Verbandes Tagungsgebühren wie folgt zu erheben:

  1. Mitglieder : 20,00 Euro
     
  2. Nichtmitglieder: 50,00 Euro
     
  3. Rentner: 20,00 Euro
     
  4. Referendare: beitragsfrei

 

Begründung:

Die Tagungsgebühr dient zur Deckung der Unkosten für die Zahlung von Honoraren sowie der Miete des Saales einschließlich der Pausenversorgung der Teilnehmer.

Die Höhe der bisherigen Tagungsgebühr konnte insbesondere dadurch sehr lange stabil gehalten werden, dass Referenten auf Honorare verzichteten. Wurden die Aufwendungen nicht durch die Ausnahmen gedeckt, musste der Differenzbetrag aus den Rücklagen des Verbandes gedeckt werden.
Diese Rücklagen entstehen zum überwiegenden Teil aus den Einnahmen durch die Mitgliedsbeiträge sowie aus Zahlungen durch die Dachorganisationen des Verbandes. Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen, die nicht Mitglieder des Verbandes sind, haben keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Vereinsvermögen.

Ergebnis: einstimmig angenommen

 

Brüggemann
(Schriftführer)

 

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